In Eventu
Recht besprochen
ÜBER DIE SENDEREIHE

“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt.
Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation.
In jeder Ausgabe unserer Sendung besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Sprache: Deutsch
Räumlichkeit: Österreich, Europa
Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation.
In jeder Ausgabe unserer Sendung besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Sprache: Deutsch
Räumlichkeit: Österreich, Europa
Eine Sendereihe von: Florian Prischl, Christian Schöller
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